Erhalt und Verbesserung der individuellen Leistungsfähigkeit
ist als ergänzende Leistung zur Rehabilitation von unterschiedlichen Leistungsträgern anerkannt.
Nach § 44 Satz 3 des SGB IX werden Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben ergänzt durch ärztlich verordnetes Funktionstraining in Gruppen unter fachkundiger Anleitung.
Durchführung des Funktionstraining
- nur in der Gruppe bis zu 15 Teilnehmern/Innen
- der Einstieg in eine Gruppe ist jederzeit möglich
- die Nutzung technischer Geräte (Sequenztrainingsgeräte) ist im Rahmen der Verordnung (Muster56) nicht zulässig
- Die Maßnahmen des Funktionstraining ersetzen nicht die notwendige Leistungserbringung durch Maßnahmen der Physio- oder Ergotherapie in Einzel- und/oder Gruppenbehandlungen.
Ziel
Ziel des Funktionstrainings ist der Erhalt und die Verbesserung von Funktionen sowie das Hinauszögern von Funktionsverlusten einzelner Organsysteme/Körperteile, die Schmerzlinderung, die Bewegungsverbesserung, die Unterstützung bei der Krankheitsbewältigung und die Hilfe zur Selbsthilfe.
- Erhalt und Verbesserung von Funktionen
- Hinauszögern von Funktionsverlusten
- Schmerzlinderung
- Bewegungsverbesserung
- Unterstützung bei der Krankheitsbewältigung
- Hilfe zur Selbsthilfe
- jede/n Teilnehmer/In an ein lebensbegleitendes Sporttreiben heranzuführen, um die Nachhaltigkeit der Maßnahme zu sichern.
