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Funktionstraining

Erhalt und Verbesserung der individuellen Leistungsfähigkeit

ist als ergänzende Leistung zur Rehabilitation von unterschiedlichen Leistungsträgern anerkannt.
Nach § 44 Satz 3 des SGB IX werden Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben ergänzt durch ärztlich verordnetes Funktionstraining in Gruppen unter fachkundiger Anleitung.

Durchführung des Funktionstraining

  • nur in der Gruppe bis zu 15 Teilnehmern/Innen
  • der Einstieg in eine Gruppe ist jederzeit möglich
  • die Nutzung technischer Geräte (Sequenztrainingsgeräte) ist im Rahmen der Verordnung (Muster56) nicht zulässig
  • Die Maßnahmen des Funktionstraining ersetzen nicht die notwendige Leistungserbringung durch Maßnahmen der Physio- oder Ergotherapie in Einzel- und/oder Gruppenbehandlungen.

Ziel

Ziel des Funktionstrainings ist der Erhalt und die Verbesserung von Funktionen sowie das Hinauszögern von Funktionsverlusten einzelner Organsysteme/Körperteile, die Schmerzlinderung, die Bewegungsverbesserung, die Unterstützung bei der Krankheitsbewältigung und die Hilfe zur Selbsthilfe.

  • Erhalt und Verbesserung von Funktionen
  • Hinauszögern von Funktionsverlusten
  • Schmerzlinderung
  • Bewegungsverbesserung
  • Unterstützung bei der Krankheitsbewältigung
  • Hilfe zur Selbsthilfe
  • jede/n Teilnehmer/In an ein lebensbegleitendes Sporttreiben heranzuführen, um die Nachhaltigkeit der Maßnahme zu sichern.
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