medizinische Rehabilitation
ist als ergänzende Leistung zur Rehabilitation von unterschiedlichen Leistungsträgern anerkannt.
Nach § 44 Satz 3 des SGB IX werden Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben ergänzt durch ärztlich verordneten Rehabilitationssport in Gruppen unter Anleitung durch Übungsleiter/Innen.
Durchführung des Rehabilitationssports
- nur in der Gruppe bis zu 15 Teilnehmern/Innen
- der Einstieg in eine Gruppe ist jederzeit möglich
- die Nutzung technischer Geräte (Sequenztrainingsgeräte) ist im Rahmen der Verordnung (Muster56) nicht zulässig
- Die Maßnahmen des Rehabilitationssports ersetzen nicht die notwendige Leistungserbringung durch Maßnahmen der Physio- und Ergotherapie in Einzel- und/oder Gruppenbehandlungen.
Ziel
Ziel des Rehabilitationssports ist, Ausdauer und Kraft zu stärken, Koordination und Flexibilität zu verbessern, das Selbstbewusstsein insbesondere auch von behinderten oder von Behinderung bedrohten Frauen und Mädchen zu stärken und Hilfe zur Selbsthilfe zu bieten
- Motivation durch die Gruppe
- langfristige Hilfe zur Selbsthilfe
- Verbesserung der Ausdauer, Kraft, Koordination und Flexibilität
- Stärkung des Selbstbewusstseins
- Förderung der Eigenverantwortlichkeit
- Stabilisierung der Teilhabe am sozialen Leben
- jede/n Teilnehmer/In an ein lebensbegleitendes Sporttreiben heranzuführen, um die Nachhaltigkeit der Maßnahme zu sichern.
